Nutzungsbedingungen
OWL-Schüler
Nutzungsbedingungen für die Optica Wissens- und Lernplattform für Heilmittelerbringer (Schüleraccount)
Stand: 02.06.2025
Die Optica Abrechnungszentrum Dr. Güldener GmbH, Marienstr. 10, 70178 Stuttgart (im Nachfolgenden: Optica) bietet die Optica Wissens- und Lernplattform für Heilmittelerbringer (im Nachfolgenden: Wissens- und Lernplattform) an.
Mit der Registrierung auf der Wissens- und Lernplattform kommt ein Nutzungsvertrag zwischen Ihnen und Optica auf Grundlage der nachfolgenden Nutzungsbedingungen zustande. Bitte lesen Sie vor der Nutzung der Wissens- und Lernplattform die nachfolgenden Nutzungsbedingungen aufmerksam durch.
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§1 Geltungsbereich und Definitionen
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Bei der WISSENS- UND LERNPLATTFORM handelt es sich um ein webbasier-tes Onlineportal mit relevanten Branchennews und Masterclasses für Heilmittelerbringer.
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Ihnen wurde von Ihrer Schule für Heilmittelerbringende die Möglichkeit gegeben, die WISSENS- UND LERNPLATTFORM im Rahmen eines sogenann-ten „Schüleraccounts“ zu nutzen.
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Schüler im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist nur, wer das sechzehn-te (16.) Lebensjahr vollendet hat. Personen, die jünger als sechzehn (16) sind, sind zur Nutzung der WISSENS- UND LERNPLATTFORM nicht berechtigt.
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§ 2 Registrierung und Zugangsdaten
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Voraussetzung für die Nutzung der WISSENS- UND LERNPLATTFORM IN FORM des Schüleraccounts ist, dass Ihre Schule für Heilmittelerbringende Sie als Nutzer im Rahmen ihrer Schullizenz angegeben und insoweit ei-nen Schüleraccount erstellt hat. Im Rahmen des Schüleraccounts wurde für Sie unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens sowie einer E-Mail-Adresse ein eigenes Profil angelegt.
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Sie erhalten im Nachgang zu dem Registrierungsprozess nach (1) auf die von Ihre Schule für Heilmittelerbringende angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail zur Bestätigung Ihres Schüleraccounts. Im Zuge der Bestäti-gung können Sie als berechtigter Schüler Ihre persönlichen Daten ver-vollständigen und ein eigenes Passwort vergeben.
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Bei dem Schüleraccount handelt es sich um einen von der Schullizenz ab-hängigen Account. Ihre Schule für Heilmittelerbringende hat insoweit Administrator-Rechte. Sie ist berechtigt, Ihren Schüleraccount vorüber-gehend zu sperren bzw. gänzlich zu löschen. Soweit technisch vorgese-hen, besteht auch die Möglichkeit, dass Ihre Schule für Heilmittelerbrin-gende Sie nur für bestimmte Themen oder Module auf der WISSENS- UND LERNPLATTFORM freischaltet.
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§ 3 Wartungsleistungen
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Die WISSENS- UND LERNPLATTFORM ist am Knotenpunkt des jeweiligen Rechenzentrums verfügbar. Für die Verfügbarkeit von WISSENS- UND LERNPLATTFORM übernimmt Optica ausdrücklich keine Garantie.
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Optica bemüht sich, die Verfügbarkeit von WISSENS- UND LERNPLATTFORM zu gewährleisten. Eine ununterbrochene und vollumfängliche Verfügbarkeit der Dienste im Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Optica haftet daher nicht für Störungen der Verfügbarkeit, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Optica liegen.
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Zur Optimierung und Leistungssteigerung der Verfügbarkeit von WISSENS- UND LERNPLATTFORM sieht Optica planmäßige Wartungsarbeiten vor. Ihre Schule für Heilmittelerbringende wird mindestens einen Werktag im Voraus über planbare Arbeiten per E-Mail informiert, sofern diese eine mögliche Auswirkung auf die Verfügbarkeit von WISSENS- UND LERNPLATTFORM haben. In diesem Fall können Sie die Information auch der Unternehmenshomepage www.optica.de und/oder Produkthomepage www.mein-owl.io von Optica entnehmen.
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Die Verfügbarkeit von WISSENS- UND LERNPLATTFORM besteht nicht für Zeiten, in denen WISSENS- UND LERNPLATTFORM aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Optica liegen, über das Internet nicht zu erreichen ist.
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Sie können Störungen per E-Mail, an die E-Mail-Adresse support@mein-owl.io melden. Optica wird etwaig auftretende Fehler gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Service Level beheben.
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Sie räumen Optica das Recht ein, zur Pflege und Wartung von WISSENS- UND LERNPLATTFORM sowie zur Behebung etwaiger Mängel im erforderlichen Umfang auf Ihren Nutzungsbereich zuzugreifen.
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§ 4 Gewährleistung und Haftung
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Optica haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Rahmen gesetzlich zwingender Haftungstatbestände, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Optica bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
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Im Übrigen haftet Optica für leichte Fahrlässigkeit nicht. Diese Haftungs-beschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Optica.
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Es obliegt Ihnen, auftretende Mängel oder Störungen unverzüglich anzuzeigen.
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Im Übrigen ist eine Haftung von Optica ausgeschlossen.
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§ 5 Haftung für Inhalte
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Optica haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit oder Qualität der im Rahmen der WISSENS- UND LERNPLATTFORM zur Verfügung gestellten Inhalte. Der Haftungsausschluss nach S. 1 gilt sowohl für die auf der WISSENS- UND LERNPLATTFORM im Rahmen der „Masterclasses“ eingestellten Inhalte, insbesondere in Form der Schulungsvideos, als auch für solche Inhalte, auf die im Rahmen der WISSENS- UND LERNPLATTFORM lediglich verlinkt wird. Der Haftungsausschluss nach S. 1 auch gilt auch zugunsten der Autoren und sonstige Urheber der auf der WISSENS- UND LERNPLATTFORM eingestellten Inhalte.
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Sie sind gehalten, sämtliche Inhalte einer ihrem Verwendungszweck entsprechenden Plausibilitätskontrolle zu unterziehen.
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§ 6 Urheberrechte
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Sämtliche Inhalte, die auf der WISSENS- UND LERNPLATTFORM eingestellt sind, genießen urheberrechtlichen Schutz. Die Inhalte dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Optica nicht verwertet werden, d.h. sie dürfen insbesondere nicht vervielfältigt (also kopiert oder sonstig gespeichert), verbreitet oder in sonstiger unkörperlicher Form öffentlich wiedergegeben (z.B. über das Internet öffentlich zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise durch Bild- oder Tonträger wiedergegeben) werden.
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Unbeschadet (1) ist eine Genehmigung zur Vervielfältigung dann gegeben, wenn zu einem Inhalt auf der WISSENS- UND LERNPLATTFORM eine Möglichkeit zum „Download“ besteht.
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§ 7 Sperrung von Zugängen
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Optica ist jederzeit berechtigt, Ihren Zugang vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken oder zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Sie gegen geltendes Recht, Rechte Dritter und/oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen.
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Optica ist ferner zur vorübergehenden oder dauerhaften Einschränkung oder Sperrung Ihres Schüleraccounts berechtigt, wenn Gründe für eine Einschränkung oder Sperrung im Hinblick auf die zugehörige Schullizenz vorliegen.
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Optica wird bei der Entscheidung Ihre berechtigten Interessen berücksichtigen und Sie über die Einschränkung oder Sperrung informieren.
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Soweit Sie dauerhaft gesperrt sind, sind Sie nicht berechtigt, erneut ein Nutzerkonto auf der Plattform WISSENS- UND LERNPLATTFORM zu eröffnen.
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§ 8 Datenschutz
Im Hinblick auf den Datenschutz verweisen wir auf unsere unter https://www.mein-owl.io.de/datenschutz abrufbare Datenschutzerklärung.
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§ 9 Vertragslaufzeit, Kündigung
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Der Vertrag beginnt mit der Bestätigung Ihres Schüleraccounts gem. § 2(2). Die Laufzeit des Vertrags ist an die Laufzeit der zugehörigen Schullizenz gekoppelt.
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Der vorliegende Vertrag endet ferner, soweit Ihre Schule für Heilmittelerbringende Ihren Schüleraccount nach § 2(3) endgültig löscht.
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Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund nach S. 1 ist u.a. dann gegeben, wenn die Voraussetzungen für eine dauerhafte Sperrung des Nutzerkontos nach § 7(4) vorliegen.
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Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
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Mit Beendigung des Vertrags endet auch Ihre Berechtigung, auf die Inhalte der WISSENS- UND LERNPLATTFORM zuzugreifen.
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§ 10 Schlussbestimmungen
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Die Vereinbarung und ihre Anlagen regeln abschließend und vollständig die gegenseitigen Vertragsverpflichtungen der Parteien. Nebenabreden sind nicht getroffen.
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
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Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag (einschließlich solcher über seine Gültigkeit) ist Stuttgart, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien vereinbaren schon jetzt für diesen Fall, dass sie eine wirksame Bestimmung vereinbaren werden, die die ungültige Bestimmung ersetzt und die dem von den Parteien angestrebten Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
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