Suchst du nach Wegen, die Abläufe in deiner Praxis nachhaltig zu verbessern, Fehler zu minimieren und gleichzeitig die Patientenzufriedenheit zu steigern? In dieser exklusiven Masterclass erfährst du, wie du Qualitätsmanagement (QM) für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie praxisnah und ohne bürokratischen Frust etablierst. Qualitätsmanagement ist keine starre Pflicht, sondern eine fortlaufende Chance zur Optimierung. Erfahre in zwei intensiven Lektionen, wie du gesetzliche Vorgaben erfüllst , deine Praxisstruktur stärkst und ein lebendiges QM-System aufbaust, das dich im Alltag spürbar entlastet.
Erfahre von Bettina Simon, wie du Qualitätsmanagement in deiner Praxis für mehr Patientenzufriedenheit & optimierte Abläufe gezielt umsetzt.
Das Thema Qualitätsmanagement für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie wirft bei vielen Inhabern Fragen auf. Gibt es ein Pflicht-Qualitätsmanagement? Die Antwort lautet Ja : Laut § 135a SGB V sind alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen gesetzlich dazu verpflichtet, die Qualität ihrer Leistungen zu sichern und weiterzuentwickeln. Diese Vorschriften sind im Gesetz zwar recht offen formuliert , werden aber durch die Heilmittelrichtlinie und die Rahmenverträge der Krankenkassen sehr konkret. Erfahre alle Details zu diesem Thema in unserer Masterclass.
Um echte Qualität in der Therapie zu verankern und die Patientenzufriedenheit messbar zu machen, teilt sich ein professionelles Qualitätsmanagement immer in drei Kernbereiche auf: Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität. Unsere Dozentin erklärt dir in einer spezifischen Lektion, wie du deinen unternehmerischen Gestaltungsspielraum optimal nutzt, um diese drei Säulen für deine Praxis in Einklang zu bringen.
Bettina Simon ist selbstständige Ergotherapeutin und Berufsbetreuerin.
Nachdem sie von 1995 bis 2016 in führenden Positionen in Krankenhäusern und Therapiezentren tätig war, wurde sie Vorstandsmitglied beim DVE und des Instituts für Qualitätssicherung in der Heilmittelverordnung (IQH).
Seit 2024 ist sie als Referentin für Qualitätsmanagements-Workshops des IQH tätig.
Ja, im Paragraf 135a des SGB V ist die Verpflichtung zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen gesetzlich verankert. Die Verträge mit den Krankenkassen und die Heilmittelrichtlinie machen dieses Pflicht-Qualitätsmanagement durch konkrete Vorgaben zur Ausstattung, Dokumentation und Qualifikation verbindlich.
Ein gutes QM-System stellt die Interessen der Patienten in den Mittelpunkt. Durch standardisierte Prozesse – wie eine reibungslose Patientenaufnahme, klare Kommunikation und ein strukturiertes, anonymisiertes Beschwerdemanagement – fühlen sich Patienten optimal betreut, was die Patientenzufriedenheit nachweislich verbessert.
Zu den harten Vorschriften gehören die Qualifikationsnachweise der Therapeuten, Vorgaben der Heilmittelrichtlinie zur Mindestgröße und Ausstattung der Praxisräume, die Einhaltung des Datenschutzes und der Schweigepflicht sowie behördliche Auflagen zum Arbeitsschutz und Brandschutz.